Mikrobiologie - Mikrobiologische und Hygieneuntersuchungen

In unserem S2-Labor untersuchen wir fachgerecht und kompetent unterschiedliche Produkte und Proben gemäß den entsprechenden Regelwerken. Als akkreditierten Prüflabor sind wir als Untersuchungsstelle nach § 40 TrinkwV sowie für die Probenahme und mikrobiologische Untersuchungen von Nutzwasser gemäß 42. BImSchV § 3 Absatz 8 zugelassen.

Besonders wichtig ist uns stets die Nähe zu unseren Kunden, die wir gerne auch bei außergewöhnlichen und schwierigen Fragestellungen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung beratend unterstützen.

Unser Prüfspektrum umfasst u. a. folgende Produktgruppen:

  • pharmazeutische Produkte
  • Kosmetika
  • Wässer
  • Lebensmittel
  • Packmittel/Bedarfsgegenstände
  • Umweltproben

Pharmazeutische Erzeugnisse:

  • Mikrobiologische Prüfung nicht steriler Produkte (Zählung der vermehrungsfähigen Mikroorganismen und Nachweis spezifischer Keime gem. Ph.Eur. 2.6.12, 2.6.13. und 2.6.31)
  • Prüfung auf ausreichende Konservierung gem. Ph.Eur. 5.1.3
  • Durchführung der Eignungsprüfung (Validierung) zur Zählung der gesamten vermehrungsfähigen Keime und zum Nachweis spezifizierter Mikroorganismen
  • Hygienemonitoring gem. DIN EN 17141

Kosmetika:

  • Prüfung auf mikrobielle Verunreinigung gem. Kosmetik-Normen (Ermittlung der Keimzahl und Nachweis spezifizierter Keime
  • Prüfung auf ausreichende Konservierung gem. DIN EN ISO 11930

Wässer:

  • Untersuchung von Trinkwasser gem. TrinkwV
  • Untersuchung von Schwimmbadwässern gem. DIN 19643-1
  • Untersuchung von Kühlwässern gem. 42. BimSchV

Lebensmittel:

  • Untersuchung gem. § 64 LFGB
  • Untersuchung von Umgebungsproben im Lebensmittelbereich

Packmittel / Bedarfsgegenstände:

  • Untersuchung nach DAC-Probe 16
  • Untersuchung gem. § 64 LFGB B 80.00-5 sowie DIN 10113

Umweltproben:

  • Untersuchung auf Schimmelpilze und Fäkalkeime in Materialproben (z.B. nach einem Wasserschaden oder ähnlichem)
  • Raumluftuntersuchung auf Schimmelpilzbestandteile mittels Kultivierung oder mittels Gesamtsporenzählung (DIN EN ISO 16000-18 oder DIN ISO 16000-20)
  • Untersuchung von RLT-Anlagen gem. VDI 6022

Unterliegt Ihr Produktionsbereich GMP-Richtlinien oder bestimmten Hygienerichtlinien, so führen wir für Sie die Betriebshygieneuntersuchungen des Personals und der Betriebsstätten durch. Als Präventivmaßnahme ergänzen entsprechende Schulungen vor Ort unsere Checks. Ferner überprüfen wir die hygienischen Anforderungen an raumlufttechnischen Anlagen nach VDI 6022 und untersuchen Innenräume auf Schimmelpilzbelastung.

Wir freuen uns auf Ihren Hinweis


Wir als Labor Dr. Graner und Partner GmbH nehmen Ihre Anliegen sehr ernst.

Um eine vertrauliche und unabhängige Bearbeitung Ihrer Meldung zu garantieren, haben wir uns entschlossen, die Lomex EQS Consult GmbH als sogenannte interne Meldestelle nach §12 des Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) zu beauftragen.

Ihnen stehen folgende Meldewege zur Verfügung:

Als elektronische Post an hinweis.labor-graner@labor-graner.de.

Bitte senden Sie eine E-Mail an den Account „hinweis.labor-graner@labor-graner.de“ unter der Angabe von Name, Vorname, E-Mail, sofern von Ihnen gewünscht auch gerne Ihre Telefonnummer.

Schildern Sie den Grund der Kontaktaufnahme und geben Sie erste Hinweise für die Case Manager, damit diese den rechtlichen Rahmen innerhalb des HinschG nach § 2 des HinschG prüfen können.

Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der E-Mail entsprechend dem § 17 Abs. 1 HinschG eine Eingangsbestätigung der Meldung, in der auch das weitere Verfahren beschrieben ist.

Ihre Daten unterliegen absoluter Vertraulichkeit und es erfolgt keine Weiterleitung der Information an Dritte. Im Verlauf des Case-Handlings kann es jedoch vorkommen, dass die Case-Manager auf Kollegen und Kolleginnen zugehen müssen. Dies erfolgt zunächst anonym. Sollte es im weiteren Verfahren jedoch notwendig werden, das Ihr Klarname verwendet wird, erfolgt dies ausschließlich mit Ihrem schriftlichen Einverständnis.

Wir sichern Ihnen zu, dass die Meldung und die erhaltenen Daten nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage, spätestens nach 3 Jahren, gelöscht werden.

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Als zweiter Meldeweg stehen Ihnen telefonisch Herr Thomas Stork unter der Rufnummer 089 89 546 154 und Herr Horst Gmeiner unter der Rufnummer 089 89 546 151 zur Verfügung.

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